Wir bilden in den folgenden Klassen aus:
Mofa
- Prüfbescheinigung zum Führen eines Fahrrades mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25
km/h
ab 15 Jahren
Klasse AM
- Kleinkrafträder
(Roller)
beschränkt auf 45 km/h; Hubraum max. 50cm³; Leistung max. 4kW ab 16
Jahren
Klasse A1
- Leichtkrafträder
keine Geschwindigkeits Beschränkung; Hubraum 125cm³; Leistung
max. 11 kW (15
PS)
ab 16 Jahren
Klasse A2
- Krafträder beschränkt
auf bis max.35 kW (48
PS)
ab 18
Jahren
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) erforderlich - praktische Prüfungmuss sein!
Klasse A
- Krafträder
Hubraum über
50cm³;
Direkteinstieg ab 24 Jahren, Stufenaufstieg ab 20 Jahren
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A2 auf A(mind. zweijähriger Vorbesitz A2) erforderlich - praktische Prüfungmuss sein
Klasse BF 17
- begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr fahren mit Begleitperson
Klasse B
- Kraftfahrzeug
zulässige Gesamtmasse max. 3500kg; max 8 Personen und Fahrer ab 18 Jahren
Klasse B196
- Kraftfahrzeuge der Klasse A1
Inhaber der Klasse B, die in besitz seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B haben und ein Mindestalter von 25 Jahren.
(Keine Praktische Prüfung erforderlich!)
Klasse B96
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit
Anhänger
zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750kg; zulässige Gesamtmasse Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max.
4250kg (Keine Praktische Prüfung erforderlich!)
Klasse BE
- Kraftfahrzeug der Klasse B mit
Anhänger
zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750kg, aber max. 3500kg ab 18
Jahren
(Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein)